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Beweis der Additionsregel (5):

Für disjunkte Ereignisse A und B gilt die Additionsregel

p(A oder B)  º  p(A È B)  º  p(A Ú B)  =  p(A) + p(B).

  (5)

Beweis:

Gemäß der Definition der Wahrscheinlichkeit, Formel (3) weiter oben in diesem Kapitel, ist die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses die für eine gegen unendlich strebende Anzahl n von Durchführungen des betreffenden Zufallsexperiments vorausgesagte relative Häufigkeit seines Eintretens.

Stellen wir uns also eine sehr große Zahl n von Durchgängen des betreffenden Zufallsexperiments vor. Da die Ereignisse A und B disjunkt sind, treten sie nie gleichzeitig ein. Wenn so ist Im Grenzfall einer gegen unendlich strebenden Anzahl von Versuchsdurchgängen strebt Wenn nun r/n gegen p(A) strebt und s/n gegen p(B), so strebt die Summe r/n + s/n, die gleich (r + s)/n ist, gegen p(A) + p(B). Daher ist p(A È B) = p(A) + p(B), womit (5) bewiesen ist.