Für disjunkte Ereignisse A und B gilt
die Additionsregel
p(AoderB) º
p(A È B) º
p(A Ú B) = p(A) + p(B).
(5)
Beweis:
Gemäß der Definition der Wahrscheinlichkeit, Formel (3) weiter oben in diesem
Kapitel, ist die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses die für eine gegen unendlich strebende
Anzahl n von Durchführungen des betreffenden Zufallsexperiments vorausgesagte relative Häufigkeit
seines Eintretens.
Stellen wir uns also eine sehr große Zahl n von Durchgängen
des betreffenden Zufallsexperiments vor. Da die Ereignisse
A und B
disjunkt sind, treten sie nie gleichzeitig ein. Wenn
das Ereignis A genau r mal
eintritt und
das Ereignis B genau s mal
eintritt,
so ist
die relative Häfigkeit für das Eintreten von A
gleich r/n,
die relative Häfigkeit für das Eintreten von B
gleich s/n und
die relative Häfigkeit für das Eintreten von A È B
gleich (r + s)/n
(da in diesem Fall alle Versuchsausgänge gezählt werden, bei denen
AoderB eintritt).
Im Grenzfall einer gegen unendlich strebenden Anzahl von Versuchsdurchgängen
strebt
r/n gegen
die Wahrscheinlichkeit p(A),
s/n gegen
die Wahrscheinlichkeit p(B) und
(r + s)/n gegen
die Wahrscheinlichkeit p(A È B).
Wenn nun r/n gegen
p(A) strebt und
s/n gegen
p(B), so strebt die Summe
r/n
+ s/n,
die gleich
(r + s)/n
ist, gegen
p(A) + p(B). Daher
ist
p(A È B) = p(A) + p(B),
womit (5) bewiesen ist.