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Beweis von (33) - Betrag des Vektorprodukts:


|aÙb|  =  |a| |b| sinq
  (33)

Gemäß der geometrischen Definition des Vektorprodukts ist |aÙb| gleich dem Flächeninhalt des von a und b aufgespannten Parallelogramms. Der folgenden Skizze


entnehmen wir, dass die Höhe des Parallelogramms durch

h  =  |b| sinq

gegeben ist, seine Fläche daher durch |a| |b| sinq. Damit ist (33) bewiesen.