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Beweis von (7):

Die Wahrscheinlichkeit des Gegenereignisses von A ist durch

p(Ø A )  =  1 - p(A).

  (7)

gegeben.

Beweis:

Da A und Ø A keine gemeinsamen Elemente besitzen, sind sie disjunkt. Ihre Vereinigung A È Ø A enthält alle Versuchsausgänge. Daher tritt das Ereignis A È Ø A (als Menge ist es der gesamte Ereignisraum) bei jedem Versuchsausgang ein, und folglich ist seine Wahrscheinlichkeit

p(A È Ø A)  =  1.

Aus der Additionsregel für disjunkte Ereignisse, Formel (5) weiter oben in diesem Kapitel, folgt daher

1  =  p(A È Ø A)  =  p(A) + p(Ø A).

Damit ist (7) bewiesen.