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Beweis von (24) - Variablensubstitution im unbestimmten Integral:
 
ò  f(xdx   =   ò  f(x(u)) x'(udu ,
  (24)

wobei auf der rechten Seite nach der Berechnung u durch u(x) zu ersetzen ist.

Beweis:
Wir rechnen die rechte Seite von (24) genauer aus und zeigen, dass sie (bis auf eine Integrationskonstante) gleich der linken Seite ist. Dazu bezeichnen wir die (genauer: eine) Stammfunktion von f mit F. Damit ist F ' = f, und der Integrand auf der rechten Seite von (24) lässt sich als

F '(x(u)) x'(u)

schreiben. Nach der Kettenregel, die wir im Kapitel Differenzieren 1 kennen gelernt haben, ist das aber genau

 d
du
   F(x(u)) . 

Somit wird die rechte Seite von (24) - bis auf eine Integrationskonstante, die wir uns schenken - zu

ò     d
du
   F(x(u)) du   =   F(x(u)) . 

Wird u durch u(x) ersetzt (oder, was auf dasselbe hinausläuft, x(u) durch x), so entsteht genau F(x). Damit ist (24) bewiesen.